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1901 Napf
1903 Blausee
1912 Frutigen - Kandersteg
1915 Kiesen - Oberdiessbach - Kreuzstrasse - Münsingen - Uttigen
1917 Seftigen- Kurhaus Uetendorf - Uttigen (mit MG Heimberg)
1923 Schynige Platte
1927 Zweisimmen - Aigle - Montreux - Vevey - Bulle - Schwarzenburg
1929 Bern - Biel - Neuenburg - Yverdon - Murten
1932 Biel - St. Petersinsel - Ligerz - Prêles - Neuenburg - Bern
1934 Les Rangiers - Hartmannswilerkopf
1936 Evian
1938 Lugano - Stresa
1947 Montreux - Rochers-de-Nays
1950 Biel - Ravannes - Saignelegier - La Chaux-de-fonds - Vue des Alpes - Neuenburg
1953 Interlaken - Brünig - Stans - Engelberg - Trübsee - Luzern - Sursee - Huttwil
1960 Chasseral
1963 Tschugg
1975 Murten-, Neuenburger- und Bielersee
2001 Skiweekend Schönried
2009 Schwarzwald - St. Georgen
2012 Schneesporttag - Wiriehorn
2014 Reigolwil - Wasserfallen BL
2016 Mürren
2017 Schwarzwald - St. Georgen
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Eidgenössische Musikfeste
I. 1864 Solothurn
II. 1866 Lausanne
III. 1868 Bern
IV. 1870 Le Locle
V. 1873 Schaffhausen
VI. 1877 Zürich
VII. 1880 Biel
VIII. 1886 Luzern
IX. 1890 Thun
X. 1893 Solothurn
XI. 1897 St.Gallen
XII. 1900 Aarau
XIII. 1903 Lugano
XIV. 1906 Freiburg – Fribourg
XV. 1909 Basel
XVI. 1912 Vevey
XVII. 1923 Zug
XVIII. 1927 La Chaux-de-Fonds
XIX. 1931 Bern
XX. 1935 Luzern
XXI. 1948 St.Gallen
XXII. 1953 Freiburg
XXIII. 1957 Zürich
XXIV. 1966 Aarau, Robin Hood von Lester Brockton, Sölderntanz Stephan Jäggi, Concordia von Arthur Ney
XXV. 1971 Luzern
XXVI. 1976 Biel-Bienne
XXVII. 1981 Lausanne
XXVIII. 1986 Winterthur, Tapfer und Treu, Marsch von M.H. Forster, Aufgabenstück Festa, Suite von Giusep Sialm, Selbstwahlstück Golden Gate, Ouverture von E. Fülling. 1. Rang Marschmusik
XXIX. 1991 Lugano, Convergents
XXX. 1996 Interlaken
XXXI. 2001 Fribourg, La Chapelle des Marches
XXXII. 2006 Luzern
XXXIII. 2011 St.Gallen
XXXIV. 2016 Montreux Riviera
XXXV. 2021 Interlaken, Teilnahme beschlossen, wegen des Corona-Virus aber zurückgezogen.
Kantonale Musikfeste
I. Interlaken 1906
II. Pruntrut 1908
III. Langenthal 1911
IV. Bern 1914
V. Biel 1922
VI. Thun 1925, Roland, der Waffenschmid. 1. Rang in der 4. Kategorie
VII. St-Imier 1929
VIII. Burgdorf 1933
IX. Interlaken-Unterseen 1937
X. Lyss 1947
XI. Langenthal 1951
XII. Bern 1955
XIII. St-Imier 1963
XIV. Interlaken 1968, Festfanfaren von Albert Benz, Reiter von Saignelegier, von Hans Moeckel, Marsch der Zeugherren, Prädikat vorzüglich in beiden Sparten mit Goldlorbeer
XV. Burgdorf 1974
XVI. Ostermundigen 1979
XVII. Lyss 1984
XVIII. Langenthal 1989
XIX. Thun 1994, 20minütiges Showprogramm, erstmals in der Sparte Unterhaltung, Intercity, Marsch von Jakob Bieri
XX. Huttwil 1999
XXI. Belp 2004, lediglich Bangkettmusik
XXII. Büren a.A. 2009
XXIII. Aarwangen 2014
XXIV. Thun 2019, Slovenian Rhapsodie, Pacis Valley, Marsch Berner Alpen
Amtsmusiktage
Mühlethurnen 1920 (Verschoben wegen Viehseuche auf Frühling 1921)
Mühlethurnen 1921, Fête printanière, Regiment Vorwärts, Karl Küpfer-Marsch, Berner-Marsch
Wattenwil 1922, Festa della Gioventu, Regiment vorwärts, Mareia Solenne
Uttigen 1923
Riggisberg 1924 (Unklarer Eintrag im Protokollbuch)
VII. Gurzelen 1927, Ouverture: Der Kalif von Bagdad, Marsch: Hoch Heidecksburg
VIII. Seftigen 1928
IX. Belp 1930, Ouverture zur Oper "Orpheus in der Unterwelt" von Jaques Offenbach
X. Wattenwil 1931, "Nebukadnezar", Ouverture von Giuseppe Verdi
XI. Uttigen 1934
XII. Gurzelen 1936, Slavische Ouverture von Jar. Kubat
Riggisberg 1939
Uetendorf 1944, Im Walde, Ouverture von M.Herrmann
Uttigen 1949
Gurzelen 1950, Der Kalif von Bagdad, Ouverture zur Oper, Military Escort, Marsch
Mühlethurnen 1952
Riggisberg 1953
Seftigen 1954
Zimmerwald 1958, Frühling im Herzen, Ouverture von H. Steinbeck
Belp 1959, Ouverture pastorale von Paul Huber
Uetendorf 1960
Wattenwil 1961, Der schwarze Diamant
Gerzensee 1962
Gurzelen 1965, Scenes from the Countryside von Jack Harvey, Lustige Polka von Hans Hartwig, Bundestreue von Emil Dörle
Mühlethurnen 1966, Robin Hood von Lester Brockton, Söldnertanz von Stephan Jäggi, Bundesrat Bovin Marsch, Bergvolk von Armin Baur
Seftigen 1967
Riggisberg 1969
Rüeggisberg 1970
Belp 1971, Triumpfmarsch aus Aida
Zimmerwald 1972, Rodeo (Rhapsodie modern) von Hermann Schröer
Toffen 1973, St. Triphon von Arthur Ney, Ouverture pastorale von Paul Huber
Uetendorf 1975, Hutchinson Field von J. Richards, La petite Fée
Wattenwil 1976, Fanfarenklänge von Hans Müller, Partita Piccola von Boedijn
Gerzensee 1977, Ouverture zu einem Gedenktag von R. Boggio, Mein Bolzbach von O. Tschuor
Uttigen 1978, Die Reiter von Saignelegier von Hans Moeckel, Faglas-Marsch von Jakob Bieri
Gurzelen 1980, Morgarten 1315 von Jean Daetwyler, wegen Regens keine Marschmusik
Mühlethurnen 1981
Seftigen 1982, Die Piraten von Penzance von Arthur S. Sullivan, Calanca von L. Rattaggi
Riggisberg 1983, Fest Fanfare von Albert Benz, Musketier Marsch von E. Lüthold
Rüeggisberg 1985, Glücksrad Ouverture von Herbert Nieswandt, Tapfer und Treu, Marsch von M.H. Forster
Toffen 1986, Golden Gate, Ouverture von Eugen Fülling, Flott voran, Marsch von Siegfried Rundel
Zimmerwald 1987, Festa-Suite von Giusep Sialm, Fanfaren-Klänge, Marsch von Hans Müller
Belp 1988, Thême varié von Willy Hautvast, Dorfmusikanten, Marsch von Rudolf Wyss und Make way von melody, Marsch von Leon von Metcalf
Uetendorf 1990, Toccata for Band von Frank Erickson, Lyss 84, Marsch von Hans Schori
Wattenwil 1991, Convergents Ouverture von Franco Cesarini, Kameraden, Marsch von Armin Baur
Gerzensee 1992, Die Reiter von Saignelegier Hans Moeckel, Swisswing von Kurt Brogli
Uttigen 1993, Symphonie in C, arr. J. Molenaar, Kentucky-Boys, Marsch von Tom Dawitt
Gurzelen 1995, Exaltation von James Swearingen, Kentucky-Boys, Marsch von Tom Dawitt
Mühlethurnen 1996, Oregon von Jacob de Haan, High Spirits, Marsch von Harm Everts
Riggisberg 1997, The Beatles in Concert von J. Lennon & P. McCartney, Hans Wildbolz-Marsch von Armin Baur
Seftigen 1998, Dixieland Jamboree von Warrington John, Tapfer und Treu, Marsch von M.H. Forster
Rüeggisberg 2000, Show-Medley (Power and Glory, Sugar Blues, A.L. Webber, Crazy little things called love), Letzi-Swing, Marsch von Guido Züger
Toffen 2001, Exaltation von James Swearingen, Füs Bat 23, Marsch von Walter Joseph
Zimmerwald 2002, In 900 Sekunden mit der MGU um die Welt, Rasenshow
Uetendorf 2003, Unterhaltungsmusik (Barnum and Bailey's Favorite, Russische Melodienfolge, España Cañi), Barcelona 92, Marsch von Horst Schelke
Wattenwil 2005
Rüeggisberg 2006
Gerzensee 2007, Suite Provençale von Jan van der Roost, Down by the Riverside, Marsch von Harold L. Walters
Uttigen 2008, Make a joyful noise von James Swearingen, Gruss an Bern, Marsch von Carl Friedemann
Seftigen 2010, The best of Polo Hofer, arr. G. Tinner & Hemmige, arr. Mario Bürki, Denk an mich, Marsch von Ernst Leuenberger
Mühlethurnen 2011, Toccata in D minor, Whatever you want, Höllenfahrtpolka, Frohe Klänge, Marsch von Fritz Siegfried
Gurzelen 2012, Eiger-AJourney to the Summit von James Swearingen, Souvenier de Villars, Marsch von Arthur Ney
Riggisberg 2013, Antarctica,
Rüeggisberg 2015
Zimmerwald 2016
Toffen 2017 Glacier Express, Carlton
Belp 2018
Wattenwil 2020 (wegen Coronavirus verschoben)
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Liebe Ehren- und Passivmitglieder
Geschätzte Konzertbesucherinnen und -besucher
Liebe Fans der Musikgesellschaft Uttigen
Die ganze Welt steht momentan still. Der Corona-Virus stellt alles auf den Kopf. Eine noch nie dagewesene Situation zwingt uns alle zu Massnahmen, über die niemand von uns sich je Gedanken machte bzw. niemand davon ausging, dass dies so je einmal passieren könnte.
Leider mussten wir unser Spaghetti-Essen und das Projekt «zäme musige» aufgrund dieser Situation bereits absagen. Nichtsdestotrotz blicken wir alle zuversichtlich in die Zukunft und hoffen, dass wir wenigstens unsere Schifffahrt wie geplant durchführen können (Anmeldungen sind bis zum 15. April noch möglich).
Unser geplantes Motto für das Jahreskonzert 2020 haben wir kurzfristig auf ein späteres Jahr verschoben. Damit können wir dieses Jahr nutzen, um Euch nach dieser schweren Zeit etwas Freude und einige unbeschwerte Momente mit bekannten (Blasmusik-)Melodien zu bereiten. Wir haben uns daher entschieden, unser Jahreskonzert 2020 neu unter das Motto
Wunschkonzert
zu stellen. Wir haben auf unserer Homepage www.mguttigen.ch unsere Archivliste mit ca. 700 möglichen Titeln, welche in der 122jährigen Geschichte schon mindestens einmal gespielt wurden, aufgeschaltet. Sie haben nun die Möglichkeit, uns Ihre Wünsche betreffend Werken, die am Jahreskonzert im November 2020 gespielt werden sollen, mitzuteilen. Natürlich können wir an diesem Konzert nicht 500 verschiedene Titel spielen… Wir werden deshalb fünf bis zehn der meist gewünschten Werke auswählen. Voraussetzung ist natürlich, dass wir diese Werke innerhalb der uns zur Verfügung stehenden Zeit einstudieren können. Falls Sie über keinen Computer bzw. Internetzugang verfügen, oder Ihren Titel auf der Liste nicht finden, das Werk aber trotzdem wünschen möchten, können Sie uns diesen Wunsch auch einfach so mitteilen. Bedingung ist, dass das Werk für Blasmusik erhältlich ist und wir dieses Stück auch tatsächlich spielen können. Gerne dürfen Sie uns auch ein Stück spenden.
Wir hoffen nun, dass sich möglichst viele unserer Konzertbesucher bei der Abstimmung beteiligen. Die Wünsche sind uns bis spätestens Ende Mai 2020 via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, über das auf der Homepage aufgeschaltene Formular oder direkt an unseren Dirigenten mitzuteilen. Wir freuen uns auf dieses hoffentlich sehr abwechslungsreiche und interessante Konzertprogramm. Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Werk oder Wunsch haben, so melden Sie sich am Besten direkt bei unserem Dirigenten, Urs Hofmann (079 464 33 90 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bis dahin wünschen wir Euch allen nur das Beste und vor allem BLIBET GSUNG!
Für die Musikgesellschaft Uttigen
Urs Hofmann
Dirigent
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1ste Per Gynt Suite |
A Salzburg Impression |
A tribute to Elvis |
Abend auf der Alp |
Abendgesang |
Abendglocken |
Abendlied |
Abendmusik |
Adagio |
Addio maestro |
Alamo |
Alarm |
Albumblatt |
All in the April Evening |
Almenrausch und Edelweiss |
Alpenglühn |
Alpenländer Stimmungsparade |
Alperose |
Alte Freunde |
Alte Weisen |
Am Beat syne |
Am Oeschinensee |
Am Rosenball |
Am Seealpsee |
Am stillen blauen See |
Am Thunersee |
Amboss Polka |
American Folk-Rock |
American Panorama |
Ämmitaler Rösslifahrt |
Amora |
Amsel Polka |
An der Nordseeküste |
And all that jazz |
Andráska |
Andrew Lloyd Webber Portrait |
Andy |
Angela Polka |
Annen Polka |
Any dream will do |
Appenzeller Alpenbitter |
Applepie-Polka (Birewegge-Polka) |
Arc-en-ciel |
Arizona |
At Sunset |
Auf dem Munot zu Schaffhausen |
Auf weiter Flur |
Aufwärts (Bravourmarsch) |
Aus eigener Kraft |
Aux bords du rhin |
Avanti |
Azzurro |
Baby Face |
Bahama Blues |
Ballade of the Green Berets |
Bannertreue |
Barcalore |
Barcelona 92 |
Bärner Musikanten |
Beatrix Marsch |
Beautiful Janet |
Bei allen beliebt |
Bell of Brass |
Bellinis Wunderklänge |
Bergenhus |
Bergvolk |
Bergkristall |
Berner Jubiläums Marsch |
Berner Marsch |
Berühmte Melodien aus der Oper Martha |
Best songs ever |
Besuch bei Offenbach |
Beyond the sea |
Bi üs dehäm |
Bilitis |
Billy - Boy / Dixie Marsch |
Blasmusik die hält uns jung |
Blues and Dixie |
Brasilien |
Brechet`s Boogie |
Brislach Marsch |
Brummerl Polka |
Buenos dias Argentina |
Bummel-Petrus |
Bundesrat Bovin Marsch |
Bundesrat Chaudet Marsch |
Bundesrat Minger Marsch |
Bundestreue |
Bunte Palette |
Buntes Laub |
Calanca |
Candle in the Wind |
Cantata Jubilata |
Casatschokk |
Centro Marsch |
Cerialis |
Charming Salzburg |
Chihuahua |
Choral Alpin |
Circle of Life |
Circus suite |
Clarinettisten Polka |
Click Clack Polka |
Colonel Bogey Marsch |
Come back |
Concert Tune |
Concorde Marsch |
Concordia |
Congratulations |
Conquest of Paradise |
Cornfield Rock |
Crazy little thing called love |
Dance little bird |
Dances with wolfes |
Das Ehrenbanner |
Das Mädel von Beronn |
Defiliermarsch des Inf. Regiment |
Dem Küsnachter Schützen |
Dem Schweizer Land |
Dem Villiger Stumpen |
Den Herolden |
Denk an mich |
Der alte Brummbär |
Der Ämmitaler Marsch |
Der Dorfkönig |
Der dritte Mann |
Der fidele Bassist |
Der österreichische Soldat |
Der schwarze Hecht |
Der Traum des Pilgers |
Der Traum im Walde |
Der verrückte Wecker |
Des Hirten Abendgebet |
Des Sennen Abschied |
Des Sennen Talfahrt |
Des Wanderers Traum |
Die alte Garde |
Die Bosniaken |
Die Eiche erzählt |
Die fröhlichen Emmentaler |
Die Garde |
Die lustigen Dorfschmiede |
Die Piraten von Penzance |
Die Post im Walde |
Die Schuldigkeit des 1.Gebots |
Die Teufelszunge |
Die Unzertrennlichen |
Dixieland Jamboree |
Donat da Vaz |
Dorf Idyll |
Dorfmusikanten |
Dornrnvögel |
Down by the Riverside |
Dr Chinees |
Dr Schacher Seppli |
Dr. Günther Sabetzki |
Du bist die Rose vom Wöhrtersee |
Du bist wunderbar |
Durch Nacht zum Licht |
E Pluribus Unum |
Edelweiss und Enzian |
Egerländermarsch |
Egyptischer Marsch |
Ehre dem Vaterland |
Ehrengruss aus Gärtringen |
Eidgenossen |
Ein bisschen Frieden |
Ein Fest der Musik |
Ein Frühlingsmorgen |
Ein Rosenstrauss |
Ein Ständchen auf der Alp |
Eine Reise ins Glück |
Einsamer Hirte |
Einzug der Gladiatoren |
Einzug der Gladiatoren |
Einzug der Urschweizer |
El Pedro |
Elena Polka |
Eleni |
Elisabeth Zölch Marsch |
Ellwangen Polka |
Elsas Procession to the Cathedrale |
Elvira Madigan |
Emil Huber Marsch |
Emmental, grüss Gott |
Er steht im Tor |
Erinnerungen |
Erinnerungen an Vevey |
Erinnerungen-Romanze |
Ernst im Allgäu |
Erwachender Lenz |
Eureka |
Euro-swing |
Evening Shadows |
Everybody needs somebody |
Faglas Marsch |
Fanfara for Rocky |
Fanfaren Klänge |
Feierstunde |
Feldschützen Marsch |
Fern von der Heimat |
Fest-Fanfare |
Festgruss op.35 |
Festhymne |
Festivity |
Festmarsch |
Festmarsch 1862 - 1962 |
Festoso |
Final Countdown |
Florida |
Flott voran |
Flubacher Polka |
Fond Hearts |
Frank Sinatra in Concert |
Franziska Polka |
Frau Meier |
Frau Wirtin noch ein Bier |
Frauenpower |
Free Time Blues |
Frei Alpenland |
Frei wie der Adler |
Freie Alpensöhne |
Freie Welt |
Fribourg 1934 |
Fribourg 2001 Freiburg |
Friedensklänge |
Froh und Frei |
Frohe Heimkehr |
Frohe Klänge |
Frohe Laune |
Frohes Wiedersehen |
Frühling auf der Mühlhalde |
Frühling im Herzen |
Frühling in Lied und Tanz |
Frühling in Toskana |
Frühlings Erwachen |
Fuchsgraben Polka |
Für unterwägs en Rio 6 |
Für`s Herz und Gemüt |
Für's Vaterland |
Füs. Bat. 23 |
Gabriel's Oboe |
Gala Abend |
Gandria |
Gelsomina |
Gemmi |
Gemütliche Leute |
General Lee |
Georgia Girl |
Glenn Miller Special |
Glockengeläute |
Gloria |
Go west |
Gold und Silber |
Golden Bridge |
Golden gate |
Goldene Jugend |
Goldkäferchen |
Gouden Herfst |
Graubündner Marsch |
Greenville |
Grenchen 1974 |
Griechischer Wein/Aber bitte mit Sahne |
Groschen Polka / Bummel P |
Grossvaters Uhr |
Gruss an Barneveld |
Gruss an Bern |
Gruss an Falkenstein |
Gruss dem Seeland |
Grüttli Marsch |
Guantanamera |
Hallo Fans |
Hans Wildbolz-Marsch |
Hans-Ueli Müller Marsch |
Happy Trombones |
Harmonique |
Heal the world |
Heaven |
Heimatglocken |
Heimatklänge |
Heimkehr |
Heimwehmelodie |
Heinzelmännchen's Wachtparade |
Heirassa |
Hello Mary Lou |
Hemmige |
Herbstgedanken |
Heroldsruf |
Herzilein |
Herz-Schmerz-Polka |
Hey Baby |
Hey, hey, Wickie |
High Spirits |
Highland Cathedral |
Hilde stomp |
Hoch Beromünster |
Hoch Saasfee |
Höhenfeuer |
Holydays in Mexico |
Homburg Polka |
Hudson |
Hugo Schaad |
Hunter |
Huntmans Holydays |
Huttwil 1999 |
I just called |
I should be so lucky |
I wan'na be like you |
I Wan't To Break Free |
I will follow him |
Ice Cream |
Im Fluge durch die Welt |
Im Lärchenwald |
Im Märchenland |
I'm on my way |
Im Röseligarten |
Im Walde |
Im weissen Rössl |
In alter Frische |
In den Ardennen |
In der Drosselgasse / Eine Rheinschiffahrt (Walzer) |
In der Ferne |
In der Heimat da leuchten die Sterne |
In der Waldmühle |
In der Weinschenke |
In die weite Welt |
In Freiheit |
In München steht ein Hofbräuhaus |
In the Lime - Tree Avenue |
Insbrucker Jungschützen |
Intercity |
Intermezzo Arioso |
Italia |
Italien Polka |
Jacks Rag |
Jakob Maurer |
Januar - Jodel / Das alte Hüttlein |
Jealousy |
Jehlicka Polka |
Jesus Christ Superstar |
Jonny Dixie |
Josua |
Jubelklänge |
Jubilare |
Jubiläumsmarsch |
Jubiläumsmarsch St. Jakob an der Birs |
Jubilee March |
Jubilee Spirit |
Junge Idee |
Junge Welt |
Just a Gigolo |
Juventas |
Kaiser Walzer |
Kameraden |
Kameraden der Musik/Schützengruss |
Karl Küpfer Marsch |
Kentucky Boys / Dixie Marsch |
Klänge der Freundschaft |
Kleine Blondine |
Kleiner Bär |
Kleiner Peter |
Kornblumen |
La chanson de Lara |
La chapelle des marches |
La Cumparsita |
La Golondrina |
La jardinière du roi |
La Liberté |
La Mastralia Marsch |
La petit Fée |
Lachende Jugend |
Land of Hope and Glory |
Land of Hope and Glory (Quick Marsch) |
Langenthal 1989 |
Largo |
Laridah Marsch |
Lassus Trombone |
Laurel & Hardy Theme |
Lebe-wohl |
Lemon Tree |
Leopard II |
Les Humpries in Concert |
Letzi Swing |
Liebe und Treue |
Liebesflug |
Liebesgruss |
Liebeswerben |
Lilien und Rosen |
Little Boy |
Little brown jug |
Little Champ |
Live is life |
Lochovskâ |
Löffel Polka |
Looking for freedom |
Lorbeer und Rose |
Love Changes Everything |
Loxi Boogie |
Lugano in Festa |
Lustige Polka |
Lyss 1984 |
Macarena |
Mach die Augen zu und lass uns träumen |
Magic Trumpet |
Maharadscha |
Maiglöckchen |
Make a joyful Noise |
Make Way for Melody |
Mandy |
Marche Bavaroise |
Marche de Sources Arkina |
Marche des Régiments |
Marching bossa nova |
Marignan |
Marmor, Stein und Eisen bricht |
Marsch der Grenadiere |
Marsch der Schweizer |
Marsch der Söldner |
Marsch der Zeugherrren |
Marschbereit |
Märzenglöckchen |
Medusa |
Mein Biel |
Mein Bolzbach |
Mein kleiner grüner Kaktus |
Mein Tirol |
Meine Königin |
Melodie und Harmonie |
Memories of Cole Porter |
Merci, Grazie |
Military Escort |
Miluska |
Mir sein die Kaiserjäger |
Mirella |
Mixed Pickles |
Morgengruss |
Morgens um Sieben |
Münchner Kindl |
Music |
Musik ist Trumpf |
Musikante-Froue |
Musikanten Laune |
Musikanten Polka / Trachtenwalzer |
Musikanten Treffen |
Musketier |
Mussinan |
My happy Girl |
My Way |
Mys Gürbethal |
Nachtzauber |
Namenlos |
National Emblem |
Necoid |
Netolicka |
Niesen |
Nimm Dir chli Zyt |
Nocturno |
Nonstop |
Nur ein Versuch |
O du mein Österreich |
Officer of the day |
Olimpica |
Olonum |
Olympic Spirit |
On Parade |
One Moment in Time |
Opera Favorites |
Oregon |
Ostermundigen |
Out of Africa |
Pa vakt |
Panis Angelicus |
Papstein |
Paraphrase über Vespergesang |
Parsenn |
Partitia Piccola |
Pastorale |
Patch Work Blues |
Pearl Harbour |
Petit Serenade facile |
Petite Fleur |
Petri Heil |
Pierre Aubert |
Pierre Pertuis |
Pirat |
Pivot Man |
Polka schräg |
Power and Glory |
Prelude to la traviata |
Primo Maggia |
Prinzen Marsch |
Quality Plus Marsch |
Queen City |
Rag from Aegeri |
Raggy Trombone |
Raiders March |
Rauschende Birken |
Reginella Campagnola |
Register Show |
Reichsadler Marsch |
Right Art |
Rimballzello |
Ring of Fire |
Rivers of Babylon (unvollständig) |
Riviera |
Robin Hood |
Rock About |
Rock around The Clock |
Rocking for Piccolo |
Rocking Parade |
Rodeo |
Rohrbacher Marsch |
Romanesca |
Rosamunde |
Rosenstatt |
Roter Samt |
Roulette Marsch |
Rüebliländer Polka |
Rule Britannia |
Russisches Tagebuch |
Sag Dankeschön mit roten Rosen |
Salto mortale |
Salut à l'Ajoie |
Samba the Janeiro |
Samorim |
Samuel Schmid Marsch |
San Francisco |
San Remo |
Sanctus |
Sängerlust Polka / Eingesendet |
Saxophonia |
Scenes from the Countryside |
Schlag auf schlag |
Schlager Party 70er |
Schlagerparade im Marschrythmus |
Schlitteda |
Schneidige Musikanten |
Schneidige Wehr |
Schnelle Züge |
Schönfeld Marsch |
Schornsteinfeger |
Schunkelparade |
Schwand Marsch |
Schweizer Arbeiter |
Schweizer Treue |
Schweizer Volkslieder |
Schweizerpsalm |
Schwyzer Soldaten |
Schwyzer Volk |
Sehnsuchts Walzer |
Sennerin Traum |
Senta Walzer |
Seventy six Trombones |
Sevilla |
Show Boat |
Silberfäden |
Simelibärg |
S'isch äbe ne Mönsch uf Ärde |
Skoda Lasky |
Slavische Ouvertüre |
Slavische Rhapsodie |
Smoke on the Water |
Söldnertanz |
Sommernacht |
Sonne über Kärnten |
Sons of the Brave |
Sound of Swiss Metal |
Spanish Eyes |
Spielbeginn |
Sportpalast Polka |
St. Louis blues |
St. Triphon |
Stage Flight |
Ständchen |
Stelldichein im Oberkrain |
Stenka Rasin |
Still Time |
Strathclyde |
Strauss Gala |
Street Rag 12th |
Strike up the band |
Success |
Sugar blues |
Suite provençale |
Sukynka |
Sur un marché Persan |
Swisswing |
Sylvana |
Symbol of Honor |
Take me Home, Country Roads |
Tapfer und Treu |
Tatjana |
Tennessee Dance |
Tercio de Quites |
Territorial |
Textilaku |
That's a plenty |
Thats Soul |
The Directorate |
The Drum Major |
The Final Countdown |
The Great Little Army |
The Great Parade |
The hawaiian Samba |
The High Scool Cadets |
The jungle book |
The Liberty Bell |
The Middy |
The Pink Panther |
The Rose |
The Skywriter |
The Thunderer |
The Tyrolienne |
The Wedding |
The young Amadeus |
Theme from JAG |
Theme varie |
Three - twens - Fox-Intermezzo |
Thun 94 |
Thun Expo - Marsch |
Thuner Stadt Marsch |
Thunerseerosen |
Ticino |
Tiger Rag |
Till Eulenspiegels Morgenritt |
Time to say Goodbye |
Tip Top |
Tiroler Maderl / Liebes Traum (Walzer) |
Titanic |
Tivoli melodie |
Toxandrie |
Tricki |
Triglav |
Trompetenglanz |
Trompeters Brautfahrt |
Trumpety Polka |
Über den Sternen |
und Tschüss |
Ungarische Rhapsodie |
United Nations |
Unter dem Grillenbanner |
Unter der Dorflinde |
Unter Kaisers Fahnen |
Valais Centre 1950 |
Vallon de St. Jmier |
Vergissmeinnicht |
Verliebte Seelen |
Verschmähte Liebe |
Viel Vergnügen |
Violetta |
Vivo per lei |
Volare |
Volksbank Marsch |
Volksliedchen und Märchen |
Waldteufels Weisen |
Waldzauber |
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- Details
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Musikgesellschaft Uttigen
Statuten
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen „Musikgesellschaft Uttigen“ besteht auf unbestimmte Zeit, mit Sitz in Uttigen, eine politisch und konfessionell neutrale Gesellschaft gemäss
ZGB Art. 60-79.
Sie hat den Zweck, ihre Mitglieder in der Blasmusik aus- und weiterzubilden. Bei der Jugend Interesse und Begeisterung für die Blasmusik zu wecken und deren Ausbildung nach Möglichkeit zu unterstützen. Sie macht sich zur Pflicht, wohltätige Veranstaltungen, Anlässe der Behörde sowie Veranstaltungen ortsansässiger Vereine soweit als möglich zu unterstützen.
Für nicht wohltätige oder gemeinnützige Auftritte behält sie sich das Recht vor, einen angemessenen Unkostenbeitrag zu verlangen.
II: Mitgliedschaften
Art. 2
Die Musikgesellschaft Uttigen ist Mitglied des:
- Amtsmusikverbandes Seftigen (AMVS)
- Bernischen Kantonal-Musikverbandes (BKMV)
- Schweizer Blasmusikverbandes (SBV)
Art. 3
Die Musikgesellschaft Uttigen besteht aus:
- Aktivmitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Passivmitgliedern
Art. 4
Als Aktivmitglieder können Kandidaten beiderlei Geschlechter unter folgenden Bedingungen aufgenommen werden:
- Wer den 14. Geburtstag zurückgelegt hat.
- Wer über genügend musikalische Fähigkeiten verfügt.
- Wer die Übungen regelmässig und pünktlich besucht hat.
- Minderjährige mit Zustimmung der Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter.
Werden die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt, kann von einer Aufnahme abgesehen werden. Das eintretende Aktivmitglied ist auf die Statuten, welche auf unserer Homepage veröffentlicht sind, aufmerksam zu machen.
Als Ehrenmitglieder können ernannt werden:
a.) Aktivmitglieder, die der Musikgesellschaft Uttigen zwanzig Jahre angehören.
b.) Personen, welche sich in hervorragender Weise verdient gemacht haben.
Als Passivmitglied kann jede Person aufgenommen werden, die sich zu einer jährlichen, von der Hauptversammlung festzusetzenden Beitragsleistung verpflichtet.
II. a Aktivmitglieder
Art. 5
Mit dem Eintritt in die Gesellschaft übernimmt das Aktivmitglied die Verpflichtung, den Statuten und Beschlüssen, wie den Anordnungen des Vorstandes, des Direktors und der Musikkommission stets pünktlich nachzuleben und die Ehre der Gesellschaft jederzeit zu wahren.
Art. 6
a.) Die Mitglieder sind verpflichtet den Jahresbeitrag und evtl. Sonderbeiträge an die Gesellschaft zu entrichten. Über die Art und Höhe solcher Beiträge beschliesst in der Regel die ordentliche Hauptversammlung. Aktivmitglieder sind verpflichtet, an den Hauptversammlungen, Übungen und sonstigen Anlässen der Gesellschaft teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Im Verhinderungsfalle hat es dies dem Präsidenten oder dem Dirigenten zu melden.
b.) Jedes Aktivmitglied hat eine Wahl in den Vorstand oder Musikkommission wenn möglich anzunehmen.
c.) Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf eventuell einzusetzende Spezial-kommissionen oder andere Funktionäre.
d.) Es ist den Mitgliedern untersagt, in der Öffentlichkeit interne Vereinsangelegenheiten zu verhandeln.
e.) Der Eintrag in den Musikpass des SBV erfolgt analog der Aktivmitgliedschaft gemäss HV-Beschluss.
Art. 7
Jedes Aktivmitglied hat Anspruch auf ein Freibillet für das jährliche Konzert. Über eine Abgabe von Freibillets bei anderen Anlässen entscheidet der Vorstand.
- An die fleissigen Aktivmitglieder wird an der ordentlichen Hauptversammlung als Anerkennung ein Präsent abgegeben. Für die Auszeichnung gilt das an einer Hauptversammlung beschlossene Reglement. Über die Art der Auszeichnung entscheidet der Vorstand.
b.) Jedes Aktivmitglied ist stimmberechtigt und auch wählbar.
II. b Ehrenmitglieder
Art. 8
Dieselben sind keinen finanziellen Leistungen unterworfen, sind stimmberechtigt und wählbar. Bei allen zu Gunsten der Gesellschaft gegebenen Aufführungen sind sie zu freiem Eintritt berechtigt.
Aktiv-Ehrenmitglieder unterstehen den gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen Aktiven.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied schliesst die Überreichung einer Urkunde mit ein.
II. c Passivmitglieder
Art. 9
Passivmitglieder haben bei allen Verhandlungen beratende Stimme. Jedes Passivmitglied hat freien Zutritt zum alljährlichen Konzert.
II. d Jungbläser
Art. 10
Jungbläser sind nicht stimmberechtigt. Im Übrigen sind sie den Rechten und Pflichten der Aktivmitglieder gleichgestellt. Sobald sie das nötige Altersjahr überschritten haben, ihr Betragen zu keinen Klagen Anlass gab und die musikalischen Kenntnisse genügen, können sie gemäss Art. 4 als Aktivmitglieder aufgenommen werden.
III. Organe der Gesellschaft
Art. 11
Organe der Gesellschaft sind:
a.) die Hauptversammlung
b.) die Vereinsversammlung
c.) der Vorstand
d.) die Musikkommission
e.) die evtl. zu bildenden Kommissionen
III. a Hauptversammlung
Art. 12
Die ordentliche Hauptversammlung soll alljährlich im Januar stattfinden. Die ordentliche sowie die ausserordentliche Hauptversammlung sollen den Aktiv- und Ehrenmitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Stimmberechtigt sind Aktiv- und Ehrenmitglieder.
Art. 13
Die Obliegenheiten der Hauptversammlung sind:
- Begrüssung
- Appell
- Wahl eines Stimmenzählers
- Protokoll der letzten Hauptversammlung
- Jahresrechnung
5.1 Festsetzung Jahresbeitrag
- Jahresbericht des Präsidenten
- Décharge an den Vorstand erteilen
- Mutationen
- Wahlen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Ehrungen
- Jahresprogramm
- Beschlussfassungen
- Verschiedenes
Art. 14
Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Drittel der stimmberechtigten Aktivmitglieder anwesend sind.
Art. 15
Ist eine Hauptversammlung durch ungenügende Beteiligung der stimmberechtigten Aktivmitglieder nicht beschlussfähig, ist dieselbe innert 48 Stunden neu anzusetzen. Dieselbe ist dann ohne Rücksicht auf die stimmberechtigte Beteiligung beschlussfähig.
Art. 16
Ausserordentliche Hauptversammlungen können von einem Drittel sämtlicher Aktiv-mitglieder verlangt werden. Ebenfalls ist der Vorstand zur Einberufung einer solchen berechtigt.
Art. 17
Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Art. 19 – 22.
III. b Vereinsversammlung
Art. 18
Die Vereinsversammlung erledigt all diejenigen Geschäfte, welche nicht unter die statuarischen Obliegenheiten der Hauptversammlung oder des Vorstandes fallen, insbesondere Wahl von Delegierten, ausserordentliche Ersatzwahl in den Vorstand usw.
Sie entscheidet ferner über die Schaffung von Spezialfonds zu besonderen Vereins-zwecken und evtl. hierfür notwendige Reglemente.
Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Aktivmitglieder anwesend sind.
Laufende kleine Geschäfte können während den Proben erledigt werden. Beschlüsse erfordern die Anwesenheit von der Hälfte der Aktivmitglieder.
Art. 19
Alle Wahlen sowie Aufnahmen, Entlassungen oder Ausschlüsse von Mitgliedern er-folgen in der Regel durch offene Abstimmungen.
Art. 20
Wird geheime Abstimmung verlangt, ist sie unbedingt durchzuführen.
Art. 21
Für alle Wahlen ist eine 2/3-Mehrheit im 1. Wahlgang und die Mehrheit ab dem 2. Wahlgang der Aktivmitglieder erforderlich.
Art. 22
Der Versammlungsleiter hat Stimmrecht und bei Stimmgleichheit Stichentscheid. Er kann aber den Stichentscheid auch durch Auslosung herbeiführen.
III. c Vorstand
Art. 23
An den ordentlichen Hauptversammlungen wählt der Verein mit 2/3 Stimmenmehrheit auf die Dauer von 2 Jahren (Ausgenommen Direktion 1 Jahr) den Vorstand und die Musikkommission. Aus persönlichen oder zwingenden anderen Gründen ist ein Rücktritt vor Ablauf der Amtszeit möglich.
Der Vorstand wird im Minimum aus Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier,
MK-Präsident, Materialverwalter und einem Beisitzer/Appellchef gebildet.
Im Bedarfsfall kann die Zahl der Vorstandsmitglieder verändert werden.
Art. 24
Der Vorstand hat folgende Obliegenheiten:
a.) Leitung der Gesellschaft im Sinne der vorliegenden Statuten.
b.) Zweckmässige Verwaltung des gesamten Vereinsvermögens.
c.) Wahrung der Interessen der Gesellschaft sowie Ausführung der gefassten Beschlüsse.
d.) Einberufung von Versammlungen und Übungen, Anordnung von Konzerten, Anlässen, letztere in Verbindung mit evtl. bestehenden Spezialkommissionen.
e.) Ausfertigung von Verträgen der Gesellschaft (inkl. Direktion) und Unterbreitung von solchen zur Genehmigung durch die Vereinsversammlung. Ausgenommen sind Verträge, welche in der Finanzkompetenz des Vorstandes liegen (Vgl. Ziffer g.)
f.) Abfassung des Jahresberichtes, Aufstellen des Inventars und der Jahresrechnung.
g.) Erledigen von Geschäften bis zu einem Betrag von CHF 2’000.- pro Einzelgeschäft und einem Maximalbetrag von CHF 6’000.- pro ½ Jahr.
h.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Art. 19 – 22.
Die Funktionen der Vorstandsmitglieder
Art. 25
Der Präsident vertritt die Gesellschaft nach aussen, leitet sämtliche Versammlungen, sorgt für richtige Einhaltung der Statuten, überwacht die Ausführung der Obliegenheiten der übrigen Vorstands- und Musikkommissionsmitglieder oder allfälligen Spezialkommissionen.
Er ordnet, im Einvernehmen mit den letzteren sowie des Direktors, die Übungen, Sitzungen und sonstige Anlässe an.
Art. 26
Der Vizepräsident ist in allen Teilen Stellvertreter des Präsidenten.
Art. 27
Der Sekretär führt die Korrespondenz, Protokolle und ein genaues Verzeichnis aller Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder und Passivmitglieder. Weiter kann er für weitere Aufgaben, die seinem Amt zugemutet werden können, beigezogen werden.
Art. 28
Der Kassier besorgt das gesamte Rechnungswesen der Gesellschaft und führt hierüber ordnungsgemäss Buch. Die Vorstandsmitglieder und Rechnungsrevisoren sind jederzeit zu einer Nachkontrolle des Kassenwesens berechtigt. Weiter obliegen dem Kassier sämtliche Versicherungsabschlüsse.
Art. 29
Der Präsident der Musikkommission ist die Verbindung zwischen der musikalischen Leitung und dem Vorstand.
Art. 30
Der Materialverwalter hat sämtliche, der Musikgesellschaft gehörenden Gerätschaften wie z.B. Notenpulte, Beleuchtung, Instrumente, Uniformen usw. zu überwachen und sachgemäss zu verwalten.
Über sämtliches Material ist ein genaues Verzeichnis zu führen. Der Materialverwalter hat dafür zu sorgen, dass bei Übungen, Konzerten, Ausflügen und sonstigen Anlässen das jeweilige zur Benützung kommende Material in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Zu seiner Hilfeleistung kann der Materialverwalter nach Bedürfnis andere Aktivmitglieder bestimmen.
Art. 31
Der Beisitzer/Appellchef unterstützt die übrigen Vorstandsmitglieder und führt genau Kontrolle über den Übungs- und Anlassbesuch der Mitglieder.
Art. 32
Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Gesellschaft führen der Präsident oder der Vizepräsident, der Sekretär oder Kassier.
Sie zeichnen einzeln.
III. d Übrige Organe
Art. 33
Die Musikkommission besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern, die sich, wenn möglich, aus verschiedenen Registern rekrutieren sollten. Im Bedarfsfall kann die Zahl der Musikkommission verändert werden. Alle Musikkommissionsmitglieder haben das Stimmrecht. Direktor, Vizedirektor und Archivar gehören ihr von Amtes wegen an. Die Musikkommission wird gebildet aus Musikkommissionspräsident, Direktor, Vizedirektor, Archivar, Beisitzer 1. Der Musikpräsident hat Anrecht, bei den
Musikkommissions-Sitzungen in beratender Funktion teilzunehmen.
Die Musikkommission hat den Auftrag:
a.) Antragstellung an den Vorstand:
- An- und Verkauf von Instrumenten.
- Engagement (mit Kostenfolge) von Musikanten zur Ergänzung ungenügend
besetzter Register.
- Anordnen von Proben und Spezialproben.
b.) Selbständige Erledigung unter Kenntnisgabe an den Vorstand:
- Ankauf von Musikalien.
- Um- und Neubesetzung der entsprechenden Register.
- Führen eines Verzeichnisses über gespielte Musikstücke und jährliche Meldung
an Suisa.
- Zusammenstellen der Programme für alle musikalischen Aufführungen inkl.
- Herstellung der Programme.
- Organisation von Jungbläser- und Weiterbildungskursen.
Art. 34
Der Archivar verwaltet sämtliches Notenmaterial. Er führt hierüber ein genaues Verzeichnis. Er besorgt das Bestellen und Bereitstellen der zu spielenden Musikstücke (diese Aufgaben können auch durch den Direktor und Vizedirektor ausgeführt werden).
Art. 35
Der Direktor besorgt die musikalische Leitung der Gesellschaft. Er kann als Aktivmitglied aufgenommen werden.
Art. 36
Der Vizedirektor vertritt den Direktor im Verhinderungsfalle. Er hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung. In besonderen Fällen kann der Vorstand, in Zusammenarbeit mit der Musikkommission, dem Verein einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Die Wahl erfolgt durch die Hauptversammlung. Der Vizedirektor ist Bestandteil der Musikkommission und ist zugleich Aktivmitglied der Gesellschaft.
Art. 37
Der Fähnrich übernimmt die Obhut der ihm anvertrauten Vereinsfahne mit Zubehör. Er hat auf Anzeige des Präsidenten oder dessen Stellvertreter in Funktion zu treten. Der Fähnrich wird mit zwanzig Jahren aktiver Tätigkeit zum Ehrenmitglied der Gesellschaft ernannt.
Art. 38
Die Rechnungsrevisoren bestehen aus zwei Mitgliedern und einem Reservemitglied, wobei eines den Passivmitgliedern angehören darf. Sie dürfen alle dem Vorstand nicht angehören. Sie werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie haben jeweils vor der Hauptversammlung die Jahresrechnung anhand der Belege sowie sämtliche Wertschriften und Verzeichnisse zu prüfen und hierüber einen schriftlichen Bericht abzugeben.
Art. 39
Die Delegierten vertreten die Gesellschaft an den Verbandsversammlungen. Sie werden von den Aktivmitgliedern gewählt.
Art. 40
Zu anderen Zwecken können weitere Spezialkommissionen oder Ämter geschaffen werden.
IV. Finanzen
Art. 41
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
a.) den Jahresbeiträgen der Aktivmitglieder
b.) den Jahresbeiträgen der Passivmitglieder
c.) den Erträgnissen von Konzerten und festlichen Anlässen
d.) den Subventionen von Behörden, Korporationen, Vereinen und Privaten
e.) Zinsen
Das Honorar für die Mitwirkung der Musikgesellschaft bei festlichen Anlässen wird auf Antrag des Vorstandes durch die Aktivmitglieder festgesetzt.
Art. 42
Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus:
a.) den Instrumenten
b.) den Uniformen und Zubehör
c.) den Immobilien
d.) dem Mobiliar
e.) der Barschaft
f.) dem Kapitalvermögen
g.) dem vorhandenen Notenmaterial
h.) den zu besonderen Zwecken angelegten Kapitalfonds
i.) den Wertsachen
V. Übungen
Art. 43
Jede Woche finden normalerweise eine bis zwei Übungen statt die nach Bedarf um Gesamt- oder Spezialproben vermehrt werden können.
Art. 44
Die Übungen beginnen in der Regel um 20.00 Uhr und dauern bis 22.00 Uhr.
VI. Austritt / Ausschluss
Art. 45
Zum Austritt als Aktivmitglied berechtigt:
a.) Wegzug
b.) wenn sein Gesundheitszustand ein aktives Mitwirken nicht mehr erlaubt
c.) wenn zwingende berufliche Umstände eine normale Mitwirkung verunmöglichen
d.) persönliche Gründe
Art. 46
Ein Aktivmitglied, das pflichtwidrig handelt oder der Gesellschaft Unehre macht, kann jederzeit ausgeschlossen werden. Ein solcher Beschluss muss von zwei Dritteln der Aktivmitglieder gefasst werden.
Art. 47
Trotz des Ausschlusses hat ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen oder verursachten Schäden nachzukommen, welche vor seinem Austritt entstanden sind.
Art. 48
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte und Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Art. 49
Alle Austrittserklärungen von Aktiv- und Aktivehrenmitgliedern sind schriftlich auf die Hauptversammlung dem Präsidenten einzureichen. Alle Rücktrittserklärungen von Vorstands- und Musikkommissionsmitgliedern müssen schriftlich auf die letzte Vorstandssitzung dem Präsidenten eingereicht werden. Verspätet eintreffende Austritte werden auf das nächste Jahr verschoben.
Urlaubsgesuche sind nur bis zu einer Dauer von sechs Monaten zulässig. Längere Urlaube bedingen einen Austritt und anschliessend einen Neueintritt in den Verein (ausgenommen sind: Militärdienst, Sonderfälle länger als sechs Monate).
VII. Bekleidung und Ausrüstung
Art. 50
Jedem Aktivmitglied wird nach erfolgter Aufnahme in die Gesellschaft wenn möglich eine komplette Ausrüstung abgegeben.
Art. 51
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm von der Gesellschaft zum Gebrauch übergebenen Gegenstände mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
Die im Dienste der Gesellschaft beschädigten Instrumente und Effekten werden auf Rechnung der Vereinskasse in Ordnung gestellt. Für durch Nachlässigkeit entstandene Schäden ist der Effekten-Inhaber voll haftbar. Beschmutzte Einheitsbekleidungen werden auf Kosten des Trägers gereinigt. Auftretende Schäden sind dem Präsidenten jeweils sofort zu melden. Das Tragen der Einheitsbekleidung ausser Dienst ist verboten.
Art. 52
Austretende oder ausgeschlossene Aktivmitglieder haben sämtliche von der Gesellschaft gefassten Gegenstände in einwandfreiem Zustand, Einheitsbekleidung chemisch gereinigt, abzugeben. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände sind sie haftbar.
Der Musikerpass wird erst nach erfolgter Rückgabe sämtlicher vom Verein ausgehändigten Utensilien dem austretenden Mitglied zurückgegeben.
VIII. Statutenrevision und Auflösung
Art. 53
Vorstehende Statuten können abgeändert oder aufgehoben werden, wenn zwei Drittel der Aktivmitglieder dies beschliessen. Abgeänderte Artikel sind in den Originalstatuten nachzutragen.
Art. 54
Die Musikgesellschaft Uttigen darf nicht aufgelöst werden, solange sie noch sieben Aktivmitglieder zählt. Der Auflösungsbeschluss hat an einer Hauptversammlung zu erfolgen und muss einstimmig geschehen.
Art. 55
Bei einer allfälligen Auflösung der Musikgesellschaft Uttigen ist das gesamte, letzterer gehörende Material sowie Rechnungsbücher mit Belegen und Protokollen der Ortsbehörde Uttigen zur sorgsamen Aufbewahrung zu übergeben, zuhanden einer evtl. später unter gleichem Namen sich bildende und gleichen Zwecken dienenden Gesellschaft.
Die neue Gesellschaft hat jedoch Art. 1 und 54 dieser Statuten sinngemäss in die ihrigen aufzunehmen.
Art. 56
In das definitive Eigentumsrecht tritt die neue Gesellschaft Uttigen jedoch erst nach Ablauf des fünften Rechnungsjahres ihres Bestehens und nachdem sie sich über ihre Leistungen und Lebensfähigkeiten ausgewiesen hat.
Hierüber entscheidet die Ortsbehörde von Uttigen.
Art. 57
Erfolgt innert 10 Jahren keine Bildung einer neuen Gesellschaft in angedeutetem Sinne, so können die der aufgelösten Gesellschaft zuletzt angehörenden Aktiv- und Aktivehrenmitglieder und zwei Vertreter der Ortsbehörde Uttigen in einer statuten-gemäss einberufenen Hauptversammlung nach Gutfinden über das Vermögen beschliessen.
Art. 58
Für die Schulden, welche die Musikgesellschaft Uttigen bei ihrer Auflösung hat, haften die Aktiven solidarisch.
IX. Schlussbestimmung
Art. 59
Für alle in diesen Statuten nicht enthaltenen Punkte gilt das Obligationenrecht Art. 530 bis 551.
Diese Statuten treten sofort nach deren Genehmigung durch die Hauptversammlung in Kraft und sind vom Präsident und Sekretär zu unterzeichnen.
Damit sind die Statuten vom Dezember 1991 sowie allfällige, diesen neuen Statuten zuwiderlaufenden Beschlüsse aufgehoben.
Uttigen, 18. Januar 2019
Namens der Musikgesellschaft Uttigen
Der Präsident, Hofer Oliver
Die Sekretärin, Bürki Daniela